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Taschenbuch: Geschäftsordnung (arabisch)
Durch das freie Mandat, über das die Abgeordneten des Deutschen Bundestages nach dem Grundgesetz verfügen, sind die Parlamentarier nicht an Aufträge und Weisungen gebunden. Die Volksvertreter sind damit in ihren inhaltlichen Entscheidungen frei; dennoch geben sich die Abgeordneten für ihre Arbeit im Bundestag feste Regeln. Der Deutsche Bundestag beschließt nach Artikel 40 des Grundgesetzes eine Geschäftsordnung, die zum Beispiel Verhalten und Redezeiten der Abgeordneten im Plenum regelt. Ein Katalog listet präzise die Anzeigepflichten und Verbotstatbestände auf und enthält auch Sanktionen für den Fall der Nichtbeachtung.
Arabisch
Deutscher Bundestag
Referat Öffentlichkeitsarbeit,
Bestellnr.: 80062200
Druckversion: 08/2022