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Bericht: Der Jahresbericht des Petitionsausschusses 2023

Der Jahresbericht des Petitionsausschusses 2023 In Artikel 17 des Grundgesetzes wird das Recht garantiert, „sich einzeln oder in Gemeinschaft [.] mit Bitten oder Beschwerden an die zuständigen Stellen und an die Volksvertretung zu wenden". So eine zuständige Stelle ist der Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages, wenn es um eine Bitte zur Bundesgesetzgebung oder eine Beschwerde im Zusammenhang mit dem Handeln einer Bundesbehörde oder einer anderen Verwaltungsstelle des Bundes geht.
Der vorliegende Jahresbericht stellt die Arbeit des Petitionsausschusses detailliert dar.
Deutscher Bundestag, Öffentlichkeitsarbeit
Bestellnr.: 20463330
Druckversion: 04/2023
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