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Der Jahresbericht des Petitionsausschusses 2021

Jedermann hat das Recht, sich einzeln oder in Gemeinschaft mit anderen schriftlich mit Bitten oder Beschwerden an die zuständige Stelle und an die Volksvertretung zu wenden.
Artikel 17 des Grundgesetzes
Deutscher Bundestag, Öffentlichkeitsarbeit, Stand: März 2021
Bestellnr.: 20463310
Druckversion: 03/2021