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Bericht: Der Jahresbericht des Petitionsausschusses 2021

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Jedermann hat das Recht, sich einzeln oder in Gemeinschaft mit anderen schriftlich mit Bitten oder Beschwerden an die zuständige Stelle und an die Volksvertretung zu wenden.

Artikel 17 des Grundgesetzes

Deutscher Bundestag, Öffentlichkeitsarbeit

Bestellnr.: 20463310