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Bericht: Der Jahresbericht des Petitionsausschusses 2020

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Jedermann hat das Recht, sich einzeln oder in Gemeinschaft mit anderen schriftlich mit Bitten oder Beschwerden an die zuständigen Stellen und an die Volksvertretung zu wenden.

Artikel 17 des Grundgesetzes

Deutscher Bundestag, Öffentlichkeitsarbeit

Bestellnr.: 20463290