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Bericht: Der Jahresbericht des Petitionsausschusses 2020

Jedermann hat das Recht, sich einzeln oder in Gemeinschaft mit anderen schriftlich mit Bitten oder Beschwerden an die zuständigen Stellen und an die Volksvertretung zu wenden.
Artikel 17 des Grundgesetzes
Deutscher Bundestag, Öffentlichkeitsarbeit
Bestellnr.: 20463290
Druckversion: 03/2020