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Der Petitionsausschuss ist seit 1949 die zentrale Anlaufstelle im Bundestag für die Sorgen, Nöte und Anregungen aller Menschen in der Bundesrepublik Deutschland. Mit der Möglichkeit von Online- und öffentlichen Petitionen ist er auf der Höhe der Zeit und nahe an den Bürgerinnen und Bürgern. Petitio-nen, die beim Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages eingehen, sind mit einer Dreifachgarantie ausgestattet: Der Ausschuss muss sie annehmen, prüfen und bescheiden. Das ist verfassungsrechtlich verbrieft.
Deutscher Bundestag Referat Öffentlichkeitsarbeit Stand: (Juli 2018)